Diese Berechnung dient als rechnerische Aufbereitung und Dokumentation auf Basis der eingegebenen Daten und der hinterlegten Regelversion. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung, keine Rechtsberatung, keinen Steuerberater und keinen Bescheid der zuständigen Abgabenbehörde. Die endgültige Beurteilung obliegt der zuständigen Abgabenbehörde. Eine Anerkennung durch das Finanzamt oder eine sonstige Behörde wird nicht garantiert.
Diese Berechnung betrifft primär die österreichische NoVA-, USt- und Preislogik. Ausländische Zoll-, Import-, Einfuhrumsatzsteuer-, CO2-, Typisierungs- und Zulassungskosten im Zielland sind nicht verbindlich enthalten und müssen separat im jeweiligen Land geprüft werden.
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