Der digitale NoVA- und Fahrzeugsteuer-Assistent für österreichische Autohändler, Importeure und Privatpersonen. Schritt-für-Schritt-Wizard, historische Rechtslagen ab 1992, Plausibilitätsprüfung & professionelles PDF-Protokoll.
Trag Marke, Erstzulassung und CO2-Wert ein und sieh sofort die voraussichtliche NoVA & einen Risiko-Hinweis. Unverbindlich, kostenlos, ohne Anmeldung.
NoVA Pilot trennt Kaufpreis, Netto-/Brutto, USt-Status und NoVA sauber – und führt dich durch den richtigen Fall.
Rule Engine mit allen NoVA-Rechtslagen seit 1992 - automatisch je nach Erstzulassung.
Plausibilitätsprüfung mit Ampel: Grün / Orange / Rot - inklusive Szenario-Rechnung.
Normalbesteuert, differenzbesteuert, Privatkauf, Drittland-Export - sauber getrennt.
Foto vom Zulassungsschein, COC oder Eurotax-Screenshot - Werte werden automatisch erkannt.
Professionelles PDF mit Rechenweg, Rechtslage, Bemessungsgrundlage, Warnungen und Quellen.
Fehlende Nachweise, niedriger Kaufpreis, Finanzamt-Risiko - alles transparent.
Egal ob du als Privatperson einen EU-Gebrauchtwagen importierst, als Händler eine Kundenanfrage beantwortest oder eine NoVA-Rückvergütung beim Export prüfst – NoVA Pilot bringt dich strukturiert ans Ziel.
NoVA Pilot Pro – die professionelle Lösung für alle NoVA-Fälle.
Nein. NoVA Pilot ist eine private Software zur rechnerischen Aufbereitung und Dokumentation. Sie ist kein BMF-Tool, kein Bescheid und ersetzt keine Steuerberatung.
Alle NoVA-Rechtslagen ab 1992 sind als versionierte Rule Engine hinterlegt - inklusive Phasenmodell 2021-2029, NEFZ-Logik 2014-2019 und alter Verbrauchslogik.
Grün = plausibel · Orange = Nachweis empfohlen · Rot = hohes Finanzamt-Risiko, z. B. wenn der Kaufpreis mehr als 20% unter dem Bewertungswert liegt.
Fahrzeugdaten, Rechtslage, Bemessungsgrundlage, USt-Status, Rechenweg, Szenarien, Bewertungsabweichung, Warnungen und Dokumentencheckliste.
Diese Berechnung dient als rechnerische Aufbereitung und Dokumentation auf Basis der eingegebenen Daten und der hinterlegten Regelversion. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung, keine Rechtsberatung, keinen Steuerberater und keinen Bescheid der zuständigen Abgabenbehörde. Die endgültige Beurteilung obliegt der zuständigen Abgabenbehörde. Eine Anerkennung durch das Finanzamt oder eine sonstige Behörde wird nicht garantiert.